Für Eigentümerinnen und Eigentümer
Verstehen, was mit Ihrem Geld passiert
Als Stockwerkeigentümerin oder -eigentümer bezahlen Sie Akonto, Einlagen in den Erneuerungsfonds und manchmal eine Sonderumlage. Der Erneuerungsfonds-Planer zeigt, ob der Fonds reicht, und hier lesen Sie, was in Ihrer Abrechnung steht.
Im Erneuerungsfonds-Planer
Reicht der Fonds?
Der Planer schaut 50 Jahre voraus: wann Dach, Fassade und Heizung fällig werden, was sie dann kosten und ob das angesparte Geld reicht. Eine Ampel sagt es auf einen Blick.
- Hat Ihre Gemeinschaft ein Abo, erhalten Sie einen eigenen Zugang ohne Aufpreis
- Eigene Varianten ausprobieren und der Verwaltung als Vorschlag einreichen
- Die Demo funktioniert auch ohne Abo, mit Ihren eigenen Zahlen
Meine Wohnung
Küche, Bad, Waschmaschine oder Parkett gehören nicht in den Erneuerungsfonds, sondern Ihnen. «Meine Wohnung» zeigt, was wann fällig wird und wie viel Sie dafür pro Monat zur Seite legen sollten.
- Nur für die Eigentümer der Wohnung sichtbar, nicht Teil des Fonds der Gemeinschaft
Ihre Abrechnung lesen
Nach dem Jahresabschluss erhalten Sie von Ihrer Verwaltung einen Eigentümerbrief. Die Buchhaltung selbst führt die Verwaltung; als Eigentümer haben Sie darin keinen eigenen Zugang.
- Ihr Anteil an den Kosten: verteilt nach Wertquote oder nach dem Schlüssel aus dem Reglement, Heizung und Wasser oft nach Verbrauch
- Ihre Akontozahlungen: was Sie im Lauf des Jahres bereits bezahlt haben
- Nachzahlung oder Guthaben: die Differenz zwischen beiden
- Erneuerungsfonds: Ihre Einlage und Ihr Anteil am Fonds, zum Beispiel für die Steuererklärung
Zum Hören
Im Podcast «Lüscher oder Hatt» geht es regelmässig um Stockwerkeigentum, zum Beispiel:
Online-Kurs
in Vorbereitung Stockwerkeigentum verstehen: Rechte, Pflichten, Versammlung und Jahresrechnung.
Ihre Verwaltung arbeitet noch nicht mit dem Planer?
Zeigen Sie ihr die Demo. Mit einem Abo pflegt die Verwaltung den verbindlichen Plan, und alle Eigentümer sehen ihn.