Häufige Fragen

Fragen aus der Verwaltung einer STWEG

Erneuerungsfonds, Betriebskosten, Eigentümerabrechnung und Datensicherheit: kurze Antworten auf die Fragen, die bei Stockwerkeigentum immer wieder kommen.

Erneuerungsfonds

Muss eine STWEG einen Erneuerungsfonds haben?

Das Gesetz schreibt ihn heute nicht vor, die meisten Reglemente aber schon. Ohne Fonds muss jede grössere Erneuerung mit einer Sonderumlage bezahlt werden, oft dann, wenn es für einzelne Eigentümer schlecht passt.

Wie viel sollten wir jährlich einlegen?

Das hängt vom Alter, vom Zustand und von den Bauteilen des Gebäudes ab. Ein fixer Prozentsatz des Gebäudeversicherungswerts ist nur ein grober Anhaltspunkt. Der Erneuerungsfonds-Planer rechnet aus, welche Einlage es braucht, damit der Fonds in den nächsten 50 Jahren nie ins Minus fällt.

Woher weiss ich, wann Dach, Fassade oder Heizung fällig werden?

Der Planer schätzt das aus dem Baujahr und der Lebensdauer der Bauteile nach der Schweizer Lebensdauertabelle. Den Zustand passen Sie an, und eine Offerte ersetzt den geschätzten Betrag. Eine Zustandsanalyse durch Fachleute ersetzt er nicht.

Kann ich als Eigentümer selbst sehen, wie es um den Fonds steht?

Ja, wenn Ihre Gemeinschaft ein Planer-Abo hat: Dann erhält jeder Eigentümer einen eigenen Zugang ohne Aufpreis. Er sieht den Plan der Gemeinschaft, kann eigene Varianten ausprobieren und sie der Verwaltung als Vorschlag einreichen. Die Demo können Sie auch ohne Abo mit Ihren eigenen Zahlen ausprobieren.

Wie wird der Fonds in der Buchhaltung geführt?

Als eigenes Konto mit Einlagen und Entnahmen. Die Einlage wird nach dem Schlüssel aus Ihrem Reglement auf die Eigentümer verteilt und erscheint in jeder Eigentümerabrechnung. Der Kapitalnachweis zeigt jedem Eigentümer seinen Anteil, zum Beispiel für die Steuererklärung.

Kann ich die Einlage in den Fonds von den Steuern abziehen?

Das regelt jeder Kanton selbst. Die Buchhaltung liefert mit dem Kapitalnachweis die nötigen Zahlen; ob und wie viel abziehbar ist, sagt Ihnen das Steueramt Ihres Kantons.

Betriebs- und Nebenkosten

Was ist der Unterschied zwischen Betriebskosten und Nebenkosten?

In der STWEG meint man damit dasselbe: die gemeinschaftlichen Kosten wie Hauswartung, Allgemeinstrom, Versicherung, Verwaltung, Heizung und Wasser. Sie werden jährlich abgerechnet und nach Wertquote oder einem anderen Schlüssel verteilt. Die Nebenkostenabrechnung für Mieterinnen und Mieter ist etwas anderes; sie gehört nicht zu LüHa STWEG.

Wie werden Heiz- und Wasserkosten verteilt?

So, wie es Ihr Reglement vorsieht: fix nach Wertquote, variabel nach Verbrauch oder gemischt. Sie erfassen Zählerstände oder übernehmen die Beträge aus der Abrechnung Ihres Messdienstes. Die App prüft, ob die Summe zu den gebuchten Kosten passt.

Was passiert mit dem Heizöl, das am Jahresende noch im Tank ist?

Sie tragen den Tankinhalt ein, und die App bewertet den Vorrat nach dem Prinzip «zuerst gekauft, zuerst verbraucht» und bucht die Abgrenzung. So bezahlt jedes Jahr nur das Öl, das es verbraucht hat.

Können wir eigene Verteilschlüssel verwenden?

Ja. Neben der Wertquote gibt es Flächen, Verbrauch und frei definierbare Schlüssel. Pro Kostenart legen Sie fest, welche Objekte beteiligt sind, zum Beispiel die Wohnungen ohne Parkplätze beim Lift.

Eigentümerabrechnung

Was erhält jeder Eigentümer am Jahresende?

Einen Eigentümerbrief mit seiner persönlichen Abrechnung: Anteil an den Kosten, bezahlte Akontozahlungen, Nachzahlung oder Guthaben und seinen Anteil am Erneuerungsfonds. Dazu die Jahresrechnung der Gemeinschaft mit Budgetvergleich.

Wie werden die Akontozahlungen berechnet?

Aus dem Budget, das die Versammlung genehmigt. Die App verteilt es auf die Eigentümer, berechnet die Raten und erstellt die Akontoblätter mit Zahlungsplan.

Wie wird abgerechnet, wenn eine Wohnung unter dem Jahr verkauft wird?

Die App teilt die Kosten auf den Tag genau zwischen bisherigem und neuem Eigentümer auf. Jeder erhält eine eigene Abrechnung für seine Zeit.

Was tun, wenn ein Eigentümer nicht bezahlt?

Offene Beträge sehen Sie pro Eigentümer auf einen Blick. Für die Beitragsforderungen der letzten drei Jahre kann die Gemeinschaft die Eintragung eines Pfandrechts auf der Stockwerkeinheit verlangen (Art. 712i ZGB). Das Vorgehen beschliesst die Verwaltung bzw. die Versammlung; die App liefert die Zahlen.

Braucht es eine Revision?

Wenn das Reglement oder die Versammlung es verlangt. LüHa STWEG erstellt dafür ein Revisionsdossier mit Inhaltsverzeichnis, in dem jeder Beleg anklickbar ist.

Wann ist die Jahresrechnung definitiv?

Wenn die Versammlung sie genehmigt hat. Erst dann sperren Sie das Jahr in der App; danach lässt es sich nicht mehr verändern.

Datensicherheit

Wo liegen meine Daten?

In der Desktop-App nur auf Ihrem Computer. In der Browser-Version und im Erneuerungsfonds-Planer auf Servern eines Schweizer Anbieters in der Schweiz. Mehr dazu unter Sicherheit und Datenschutz.

Wer hat Zugriff auf meine Daten?

In der Desktop-App niemand ausser Ihnen. In der Browser-Version und im Planer die Personen, die Sie einladen, mit der Rolle, die Sie ihnen geben. Wir sehen Ihre Daten nur, wenn Sie den Support freigeben, und nur so lange, wie Sie festlegen.

Wie meldet man sich an?

In der Browser-Version mit E-Mail, Passwort und einem zweiten Faktor aus einer Authentisierungs-App auf dem Handy. Im Planer meldet sich die Verwaltung ebenfalls mit einem zweiten Faktor an. Die Desktop-App braucht keine Anmeldung; schützen Sie Ihren Computer mit einem Passwort.

Wie werden die Daten gesichert?

Desktop-App: Sie erstellen Sicherungen selbst, zusätzlich sichert die App beim Beenden automatisch. Browser-Version und Planer: Wir sichern jede Nacht und vor jedem Update. Die Sicherungen sind verschlüsselt, liegen getrennt vom Server bei einem Schweizer Sicherungsdienst und werden jeden Monat probeweise wiederhergestellt.

Was passiert, wenn mein Computer kaputtgeht?

Mit einer Datensicherung auf einem USB-Stick oder in Ihrer Cloud-Ablage installieren Sie die App auf dem neuen Computer und stellen die Sicherung wieder her; alle Daten und Belege sind sofort da. Bei der Browser-Version melden Sie sich einfach am neuen Computer an.

Wird KI für meine Daten verwendet?

In der Browser-Version und im Planer nicht. In der Desktop-App kann auf Wunsch eine KI gescannte Vorjahresabschlüsse lesen: nur wenn Sie den Schlüssel eines KI-Anbieters hinterlegen und zustimmen; die Seiten gehen dann an diesen Anbieter. Alles andere, auch das Lesen von QR-Rechnungen und Kontoauszügen, läuft ohne KI.

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich kündige?

Bei der Browser-Version und beim Planer ist die Gemeinschaft nach Vertragsende nur noch lesbar. Ansehen und Export bleiben während 90 Tagen möglich; danach werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Die Daten der Desktop-App liegen ohnehin bei Ihnen.

Kauf und Umstieg

Brauche ich Buchhaltungskenntnisse?

Nein. Für die üblichen Fälle gibt es einfache Formulare wie «Rechnung erfassen» oder «Zahlung Eigentümer». Die App bucht im Hintergrund doppelt und korrekt. Fachbegriffe sind mit einem ⓘ erklärt.

Können wir mit den Zahlen der bisherigen Verwaltung beginnen?

Ja. Sie laden den letzten Abschluss als PDF, Scan oder Kontoauszug hoch. Die App schlägt Gebäude, Objekte, Eigentümer, Schlüssel und Eröffnungssalden vor; Sie prüfen und übernehmen. Ausprobieren können Sie das in der Demo «Neue Gemeinschaft einrichten».

Desktop-App oder Browser-Version?

Beide enthalten dieselbe Buchhaltung. Die Desktop-App kostet einmalig und speichert alles auf Ihrem Computer; die Browser-Version erlaubt mehrere Personen und wir übernehmen Betrieb und Sicherung. Der Vergleich hilft bei der Wahl.

Wir betreuen viele Gemeinschaften. Gibt es einen Mengenrabatt?

Ja, auf Anfrage. Jede Gemeinschaft hat eine eigene Lizenz; im LüHa-Konto wechseln Sie zwischen den Gemeinschaften.

Läuft die App auf dem Mac?

Ja, es gibt die Desktop-App für Windows 10 und 11 sowie für macOS (Intel und Apple Silicon). Die Browser-Version und der Planer laufen in jedem aktuellen Browser.

Wie erhalte ich Hilfe?

Per E-Mail an info@lueha.ch und bei Bedarf per Fernwartung. Wir antworten so rasch wie möglich. Mehr unter Kontakt und Helpdesk.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schreiben Sie uns. Fragen, die oft kommen, nehmen wir hier auf.